Herzlich willkommen!
Ich bin Rechtsanwalt Lutz W. Formanski und habe meine Kanzlei für Erbrecht in Erfurt.
Ich bin ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht tätig.
Am 1. Januar 2024 gehörten 628 Anwältinnen und Anwälte der Rechtsanwaltskammer für das Bundesland Thüringen in Erfurt an. Davon durften nur 6 Mitglieder den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führen. Dies entspricht aufgerundet 0,95% der Anwaltschaft in Erfurt. Die Wahrscheinlichkeit, auf einen Berater zu treffen, der kein Fachanwalt für Erbrecht ist, liegt also bei 99,05%.
Nur eine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht ist der Garant für Kompetenz im Erbrecht.
Unser Anspruch als Kanzlei für Erbrecht
- Ich bin Rechtsanwalt für Erbrecht und konzentriere mich auf die rechtliche Beratung und Vertretung zu allen Aspekten des Erbens, Vererbens und Schenkens, einschließlich des Erbschaftssteuerrechts.
- Ich beschränke mich fachlich auf das, was ich besonders gut kann und seit vielen Jahren tue.
Ich möchte durch die Qualität meiner Arbeit überzeugen, durch Fachwissen, Erfahrung und Mandantenorientierung. Ich befasse mich sich seit Mitte der neunziger Jahre schwerpunktmäßig mit Erbrecht.
- Erbrechtliche Anliegen sind immer persönliche Anliegen. Deshalb nehme ich mir viel Zeit für Sie und höre Ihnen sehr genau zu. Ich kann Sie nur dann angemessen beraten, wenn ich Ihre gesamte Situation erfasst habe.
- Ich unterstütze jene Mitmenschen, die es wirklich gut brauchen können. Ich spende 2 Prozent des jährlichen Gewinns meiner Kanzlei für Erbrecht ausgewählten Organisationen im Sozialbereich. Jeder kann helfen! Lass es uns gemeinsam tun!
Was kann ich und mein Team für Sie tun?
Rufen Sie uns einfach an unter 0361/ 6 44 77 32
Ferner können Sie um die Ecke, im Parkhaus F1 (Tiefgarage),
kostenlos Ihr Fahrzeug abstellen! Ab da sind es nur max. 100 m zur Kanzlei!
Sie haben geerbt?
Dann haben Sie vermutlich viele Fragen, wie:
- Sollten Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
- Wie viel ist Ihr Erbanteil wert?
- Wie lassen sich Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten feststellen?
- Was ist mit der Erbschaftssteuer und der Erbschaftssteuererklärung?
- Benötigen Sie einen Erbschein, und wer vertritt Sie gegenüber dem Nachlassgericht?
- Wie sieht Ihre Rechtsposition innerhalb einer Erbengemeinschaft, gegenüber anderen Erben oder gar Pflichtteilsberechtigten aus?
- Wie lassen sich Konflikte mit dem Testamentsvollstrecker lösen?
Von mir bekommen Sie Antworten und eine ausführliche Beratung. Als Ihr Rechtsanwalt wahre ich Ihre Interessen und setze Ihr Recht durch.
Der Weg ans Ziel führt über die richtige Mischung aus Besonnenheit und Konsequenz. Es gilt, langwierige und fruchtlose Konflikte zu vermeiden, jedoch ohne berechtigte Ansprüche aufzugeben.
Sie wollen Ihr Vermögen
gemäß Ihren Vorstellungen
weitergeben?
Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex. Gleichzeitig bietet es sehr viel Gestaltungsspielraum.
Ich sorge dafür, dass die Weitergabe Ihres Vermögens tatsächlich Ihren Wünschen entspricht.
- Ich kläre mit Ihnen, wie sich Ihre Vorstellungen in hieb- und stichfeste Regelungen umsetzen lassen.
- Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können ein Testament errichten, einen Übergabe- oder einen Erbvertrag abschließen, eine Schenkung oder ein Vermächtnis vornehmen, sich zu einer gemischten Schenkung entschließen oder eine Stiftung gründen. Jeder dieser Wege bietet in sich wiederum viele Variationen. Ich helfe Ihnen, diese Gestaltungsspielräume so zu nutzen, dass Ihre Vorstellungen so getreu wie nur möglich umgesetzt werden.
- Spezieller Regelungsbedarf ergibt sich bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in Patchworkfamilien oder bei internationalen Partnerschaften und Ehen. Hier muss die Weitergabe von Vermögen sehr sorgfältig vorbereitet werden.
- Ganz besonders wichtig ist der steuerliche Gesichtspunkt. Schließlich soll nicht in erster Linie das Finanzamt profitieren. Erbschaftssteuerrecht ist einer der Schwerpunkte meiner Kanzlei. Ich kümmere mich um die Optimierung.
- Wenn es um die Weitergabe von Immobilienvermögen oder Grundstücken geht, sind viele Besonderheiten zu beachten. Ich berate Sie zu allen Aspekten, von Bewertungsfragen über eine Schenkung mit Wohnrecht bis zu steuerlichen Fragen.
- Noch mehr gilt das für die erbrechtliche Übertragung von Familienunternehmen. Wir sorgen für eine individuelle Lösung, die ihrer besonderen Situation entspricht.
Wenn Sie Ihren
Pflichtteil oder Ihre Erbansprüche
durchsetzen müssen:
Der Pflichtteil hat seinen Namen nicht ohne Grund: Er ist ein Rechtsanspruch auf einen Mindestanteil.
Ein Rechtsanspruch, wie der aus einem Erbvertrag oder anderen verbindlichen Verfügungen.
Wenn man Ihnen Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche verweigert, sorge ich dafür,
dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Tätigkeit als
Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass der letzte Wille tatsächlich genau so umgesetzt wird, wie es der Erblasser bestimmt hat.
Er muss für die Einhaltung aller erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Vorschriften sorgen und hat zudem die Aufgabe, Streitigkeiten unter den Erben nach Möglichkeit zu verhindern.
Um diese Aufgabe zu erledigen, ist neben juristischer Sachkenntnis auch Erfahrung gefragt – im Schlichten von Konflikten, im Umgang mit unübersichtlichen Nachlässen und bei komplizierten steuerrechtlichen Gegebenheiten. Als Rechtsanwalt übernehme ich regelmäßig Testamentsvollstreckungen. Sie als Erblasser können im Rahmen ihres letzten Willens verfügen, dass diese Aufgabe mir übertragen wird.
Außerdem berate ich regelmäßig Testamentsvollstrecker
zu allen juristischen Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auftauchen.
Erbrecht in Erfurt, Berlin Leipzig, Dresden
und bundesweit
Die obigen Dienstleistungsbeschreibungen geben Ihnen einen Überblick, wie wir unsere Beratungskompetenz im Erbrecht ausgerichtet und strukturiert haben.
Unsere Mandanten kommen derzeit z.B. aus Erfurt, Weimar, Jena, Bad Salzungen, Sonneberg, Bautzen, Zittau, Berlin, Leipzig, Halle, aus dem Raum Dessau, Hamburg, Köln und aus Dresden.
Unser Ziel ist es dabei, Sie mit qualitativ hochwertiger Beratung zu versorgen. Gern würden wir auch Sie zu unserem Mandantenkreis zählen dürfen.
Rufen Sie uns an: 0361/ 6 44 77 32. Sofern Sie es wünschen, rufen wir Sie auch jederzeit und sehr gern zurück.