Beratung im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
Sie haben geerbt oder wollen Ihnen Nachlass regeln, vielleicht auch eine Schenkung in die Wege leiten. Brauchen Sie nun einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater?
Die klare Antwort: Nein. Rechtsanwalt Formanski hat aufgrund seiner jahrelangen steuerberatenden Tätigkeit als Anwalt das Wissen, Ihnen in allen Steuersachen fachliche Unterstützung zu gewähren. Er kümmert sich auch um die steuerlichen Belange Ihres Anliegens.
Wichtiger noch: Er kennt das Erbschaftsteuerrecht sehr genau.
RA Lutz W. Formanski kümmert sich auch um alle Erbschaftssteuer-Fragen
Wenn Ihr Rechtsberater nicht gleichzeitig sehr gute Kenntnisse in Steuerfragen und den rein rechtlichen Aspekten vorweisen kann, dann drohen unbefriedigende Ergebnisse.
Das zeigt sich beispielsweise, wenn die juristisch optimale Lösung zu einer hohen Steuerlast führt. Umgekehrt kann eine rein auf steuerliche Optimierung hin konzipierte Erbkonstruktion oder Schenkung zu Problemen führen, weil nicht alle möglichen Ansprüche Dritter bedacht wurden, das Modell nicht wirklich praxistauglich ist oder Konflikte zwischen den Erben fördert. Sie können natürlich sowohl einen Rechtsanwalt als einen Steuerberater beauftragen – oder mit Rechtsanwalt Formanski einen Anwalt, der beide Gebiete beherrscht.
Die steuerliche und die rein rechtliche Seite lassen sich nicht trennen. Deshalb sollten beide stets gemeinsam im Blickfeld sein.
Steuerfragen sind ein wichtiger Aspekt beim Schenken und Vererben
Das Vermögen soll an die Erben bzw. Angehörigen weitergegeben werden und nicht in der Staatskasse landen. Doch das ist nur ein Aspekt. Dazu kommt, dass die Optimierung der Erbschaftssteuerbelastung für den Erhalt des Familienbesitzes wichtig sein kann.
Wenn die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt, kann es schnell dazu kommen, dass die Immobilie oder sogar eigenes Vermögen veräußert werden muss, weil der Erbe die Steuerforderung nicht anders bezahlen kann. Noch drastischer sind die Folgen, wenn es bei Unternehmenserben – trotz der Reform des Erbschaftsteuerrechts – zu hohen Belastungen kommt, die eine Fortführung des Familienbetriebs in Frage stellen.
Gemeinsam vermeiden wir solche Folgen. Die steuerliche Gestaltung ist ein Kernaspekt des Weitergebens von Vermögen.
Sie haben geerbt oder wurden beschenkt – wir erledigen die Steuer für Sie
So schön es ist, als Erbe eingesetzt zu werden oder eine Schenkung zu erhalten: Das Finanzamt will seinen Anteil. Das kostet nicht nur Geld, es führt auch zu einem beträchtlichen bürokratischen Aufwand.
Diese Sorgen nehmen wir ihnen ab. Rechtsanwalt Formanski unterstützt Sie in allen Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer:
- Sie müssen dem Finanzamt den Erwerb anzeigen. In der Folge müssen Sie in der Regel eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung einreichen. Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Steuererklärung und die Kommunikation mit dem Finanzamt für Erbschaftssteuer.
- In manchen Fällen besteht auch aus Sicht des Erben Handlungsspielraum, um die Steuerlast zu verringern und unter dem Strich besser dazustehen: So ist es in bestimmten Konstellationen beispielsweise sinnvoll, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil einzufordern. Solche Entscheidungen erfordern eine eingehende und kompetente Beratung.
- Ein dritter Punkt ist der Steuerbescheid, den das Finanzamt erlässt. Auch Erbschaftsteuerbescheide und Schenkungssteuerbescheide sind immer wieder fehlerhaft. Das Finanzamt will Steuerabzüge nicht anerkennen oder Vergünstigungen nicht gewähren und setzt deshalb die Steuer zu hoch an. In diesem Fall muss fristgerecht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid erfolgen. Rechtsanwalt Formanski erledigt dies für Sie.
Erbrechtliche Kompetenz und steuerrechtliches Fachwissen aus einer Hand
Sowohl das Erbrecht wie das Steuerrecht sind kompliziertes Terrain. Deshalb ist es wichtig, Entscheidungen nur nach eingehender Beratung zu treffen. Außerdem ist es sinnvoll, sich nicht selbst mit den Steuerformalitäten herumzuärgern. Die Fehleranfälligkeit ist groß, Irrtümer können teure Folgen haben.
Als Kanzlei für Erbrecht und Erbsteuerrecht können wir Ihnen diese Aufgaben abnehmen, Sie durch gezielte Beratung unterstützen und Ihnen helfen, teure Kostenfallen zu vermeiden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!