Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Fragen und Antworten
Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Regelungsbereiche. Mit der Vorsorgevollmacht soll die gerichtliche Betreuung verhindert werden, indem ein Bevollmächtigter und dessen Kompetenzen benannt werden. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung darüber, wie im Fall eines lebensbedrohlichen Zustands die ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Viele Menschen regeln auf diesem Wege, wann zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen.
Gibt es wie bei der Errichtung eines Testamentes auch bei der Vollmacht Formvorschriften?
Während ein privatschriftliches Testament nur gültig ist, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, kann eine Vollmacht oder Patientenverfügung sowohl handschriftlich als auch mit Computer erstellt werden. Als einzige Vorschrift gilt: Soll der Bevollmächtigte mit der Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte und/oder Registereintragungen (zum Beispiel Handelsregister) vornehmen können, muss es eine notarielle Vollmacht sein. In jedem Falle ist die persönliche Unterschrift erforderlich.
Mein Sohn steht unter gerichtlicher Betreuung. Kann ich für ihn eine Vorsorgevollmacht erstellen? Wie kann ich für ihn einen Betreuer nach meinem Tod bestimmen?
Eine Vollmacht ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, bei der man sich nicht vertreten lassen kann. Wenn Sie sichern wollen, dass Ihr Sohn nach Ihrem Ableben von einer bestimmten Person betreut wird, sollten Sie mit dem Betreuungsgericht sprechen.
Ich habe keine Angehörigen mehr, nur den Sohn meines Cousins als Vertrauten. Kann ich ihn bevollmächtigen, sich um meine Angelegenheiten zu kümmern?
Sie können zum Bevollmächtigten bestimmen, wen Sie wollen. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person eine Person des Vertrauens ist, da diese mit der Vollmacht weitreichende Befugnisse erhält und die Vollmacht auch missbraucht werden kann.
Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Angehörigen mehr. Meine Freunde sind ebenso alt wie ich. Wen sollte ich bevollmächtigen?
In Ihrem Fall empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Diese richtet sich an das Betreuungsgericht. Darin bestimmen Sie, wer im Fall Ihrer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Das kann auch ein von Ihnen bestimmter Betreuungsverein sein, wobei allerdings der Vorrang der Betreuung durch eine Einzelperson besteht.
Was kann mit einer Vorsorgevollmacht alles geregelt werden? Und wie formuliere ich das?
In der Regel werden mit dieser Vollmacht zwei Lebensbereiche abgedeckt. Die Vermögenssorge erlaubt dem bevollmächtigten Rechtsgeschäfte mit anderen, zum Beispiel Behörden und Banken. So kann beispielsweise eine Mietwohnung gekündigt werden, wenn ein Wiedereinzug ausgeschlossen scheint. Es können Verhandlungen mit der Krankenkasse und der Rentenstelle geführt oder ein Handyvertrag gekündigt werden. Der andere Bereich betrifft die Personensorge. Hier wird dem Bevollmächtigten gestattet, Auskünfte beim Arzt einzuholen oder die Behandlungsmethoden abzusprechen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Bevollmächtigung bedeutet jedoch gerade nicht, dass man persönliche Pflegeleistungen erbringen muss.
Mein Mann und ich haben uns gegenseitig bevollmächtigt. Jetzt leben wir getrennt. Kann er noch für mich handeln?
Das ist möglich. Eine Vollmacht kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Allerdings nicht rückwirkend. Auch bei Scheidung erlischt die Vollmacht nicht automatisch, sie muss widerrufen werden. Der zuvor Bevollmächtigte hat die Vollmacht dann herauszugeben.
Gilt die Patientenverfügung auch für den Notfallarzt, wenn ich einen Unfall habe?
Bei einem Unfall oder sonstigen lebensbedrohlichen Situationen wird natürlich von medizinischer Seite alles getan, um den Patienten wieder auf die Beine zu helfen. Die Patientenverfügung greift erst dann, wenn keine Aussicht mehr auf Besserung besteht.
Kann ich ein fertiges Formular für eine Patientenverfügung nutzen?
Formulare können nicht alle Lebensbereiche abdecken, für individuelle Situationen bieten sie kaum Spielraum. Eine für Sie zugeschnittene Patientenverfügung, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und im Ernstfall auch anerkannt wird, können von einem Fachanwalt für Erbrecht erstellen bzw. bei einem Notar beurkunden lassen. Hilfreich für die inhaltliche Ausgestaltung ist ein Vorgespräch beim Hausarzt. Neben der Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht errichten, mit der Sie eine Person bevollmächtigen, die dann im Ernstfall Ihren in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen auch durchsetzt. Denken Sie bitte daran, dass eine Erklärung zur Organspende enthalten sein sollte. Eine Bestätigung der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, etwa alle 2 Jahre o.ä., ist nicht erforderlich. Eine Verfügung gilt so lange, bis sie widerrufen wird.
Ich habe eine notarielle Vollmacht. Diese regelt, dass sie auch über den Tod hinaus gelten soll. Brauche ich jetzt kein Testament mehr?
Ein durch eine solche Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter darf zwar nach Ihrem Tod auch noch Regelungen, zum Beispiel zu Ihrem Vermögen, treffen. Durch die Vollmacht wird der Berechtigte jedoch nicht Ihr Erbe! Diesen bestimmen Sie durch eine Verfügung von Todes wegen. Haben Sie kein Testament errichtet, wird die Erbfolge aus dem Gesetz heraus bestimmt. Der Bevollmächtigte ist sogar den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig.
Mein Sohn ist als Kraftfahrer viel unterwegs. Was passiert, wenn er durch einen Unfall handlungsunfähig wird?
Wenn Ihr Sohn keine Vorsorge getroffen hat, muss in einem solchen Fall das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellen. Verwandte dürfen nicht automatisch für den Betroffenen handeln. Das kann in der Familie zu großen Problemen führen, da wichtige Fragen nicht ohne den gerichtlichen Betreuer geregelt werden können. Zudem kann ein Betreuungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, in der die Familie handlungsunfähig ist. Ihr Sohn sollte dringend in einer Vorsorgevollmacht einen Vertrauten zum Bevollmächtigten benennen. Das können auch Sie als Mutter sein, der im Ernstfall seine Angelegenheiten regelt.