Was sollte zum Beratungstermin mitgebracht werden?
Zunächst sollte sämtliche schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite, Gerichtspost, ggfl. Testament, Erbvertrag, Sterbeurkunde, -soweit vorhanden- das Familienstammbuch oder auch ein Stammbaum der Familie nicht fehlen.
Zudem ist es empfehlenswert, im Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Vertragsnummer oder eine bereits erhaltene Schadennummer bereitzuhalten. Ein Beitragsbescheid genügt auch. Unterlagen können aber selbstverständlich in Absprache nachgereicht werden.
Soweit ein Testament erstellt werden soll, sind Ihre Geburtsurkunden und ein Stammbaum der Familie hilfreich. Alles weitere bleibt dem Gespräch vorbehalten.