Was ist nach dem Tod wichtig?
Ein lieber Mensch ist verstorben! Was ist nach einem Todesfall sachlich alles zu erledigen?
- Arzt anrufen: Falls das Ableben im eigenen Haus erfolgte, ist der Haus- oder Notarzt zu verständigen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Er kann auch über den Feuerwehrnotruf 112 verständigt werden. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das von dort aus erledigt.
Die Kosten hierfür werden in der Regel von den Krankenkassen getragen.
- Bestatter auswählen und mit diesem das Weitere besprechen. Ein Bestattungsunternehmen finden Sie über den Bundesverband Deutscher Bestatter (www.bestatter.de) oder altbewährt im Telefonbuch. Achten Sie darauf, dass der Bestatter vom Bundesverband geprüft ist. Lassen Sie den Bestatter zu einem Beratungsgespräch kommen. Es ist ein Bestattungsvertrag abzuschließen. Es ist zu klären, welche Leistungen der Bestatter erbringen soll. Viele der unten genannten Mitteilungspflichten kann Ihnen der Bestatter abnehmen. Sarg, Urne und Totenkleidung sind auszusuchen, die Bestattungsart zu bestimmen. Hat der Verstorbene hierzu eine Verfügung errichtet oder eigene Vorstellungen geäußert?
- Zur Bestattung sind folgende Personen, in der angegebenen Reihenfolge, nacheinander verantwortlich (Bestattungspflicht):
- zuerst der Ehegatte,
- dann die Kinder, danach die Eltern,
- dann der/ die sonstige(n) Sorgeberechtigte(n),
- die Geschwister,
- dann die Großeltern,
- schließlich die Enkelkinder.
Vereinbaren Sie den Zeitpunkt für die Abholung des Leichnams, soweit das Ableben zu Hause erfolgte. In der Regel darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Der Leichnam wird dann in der Leichenhalle des Bestatters bis zur Beisetzung aufbewahrt.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Tote bis zur Abholung in einen speziellen Kühlraum gebracht. Wählen Sie beim Bestatter Sarg oder Urne und die Totenbekleidung aus.
- Wohnung versorgen: Kümmern Sie sich um Haustiere, gießen Sie die Pflanzen, stellen Sie Strom, Gas und Wasser ab, wenn Sie die Wohnung nicht mehr benötigen.
- Durchführung der Bestattung:
Hier ist zu klären, wer totenfürsorgeberechtigt ist. Die Totenfürsorge ist von der Bestattungspflicht zu unterscheiden. Den Ort, die Art und die Durchführung der Bestattung bestimmt zunächst der Verstorbene selbst oder der Totenfürsorgeberechtigte, den der Verstorbene schriftlich oder mündlich bestimmen kann. Hat er die Bestattung nicht selbst geregelt und auch nicht geregelt, wer Totenfürsorgeberechtigter ist (dies ist der Normalfall) bestimmt sich die Totenfürsorge nach der Reihenfolge der Bestattungspflicht. Zuvor ist zu prüfen, ob er eine Bestattungsverfügung erlassen hat und auch die Totenfürsorge einer bestimmten Person übertragen hat.
- Arbeitgeber informieren: Informieren Sie eventuell den Arbeitgeber des Erblassers, die Dienststelle und die Gehaltszahlungsstelle.
- Angehörige verständigen: Die engsten Familienmitglieder und Angehörigen sind zu benachrichtigen, falls sie noch zu Hause vom Verstorbenen Abschied nehmen wollen.
- Dokumente bereitlegen: Wichtige Unterlagen des Verstorbenen sind herauszusuchen, z.B.
- der Personalausweis oder der Reisepass,
- die Geburtsurkunde,
- die Heiratsurkunde,
- die Sterbeurkunde und
- das Testament (soweit vorhanden).
Diese benötigen Sie zur Erledigung der Formalitäten in den kommenden Tagen.
- Testament suchen: Testamente sind unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Das ist in allen Bundesländern das örtliche Amtsgericht. Wer dagegen verstößt, macht sich der Urkundenunterdrückung strafbar. Achten Sie darauf, ob es auch eine Bestattungsverfügung gibt. Das ist eine schriftliche Erklärung zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung) gibt. Diesem Wunsch sollten Sie im Sinne des Verstorbenen folgen. Eventuell gibt es auch Vollmachten über den Tod hinaus.
- Standesamt benachrichtigen: Der Todesfall ist beim zuständigen Standesamt zu melden (das ist das Standesamt des Ortes, in dem der Tod des Menschen eingetreten ist) und die Sterbeurkunden sind ausstellen zu lassen. Auch das wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Bitte mit diesem absprechen!
- Pfarrer informieren: Für den Fall, dass kirchlicher Beistand erwünscht ist, ist das Pfarramt zu benachrichtigen. Falls sie keine kirchliche Bestattung wünschen kann ein Termin mit einem privaten Trauerredner engagiert werden.
- Trauerfreier vorbereiten: Spielt der Musikverein, singt der Gesangsverein, soll sonst jemand spielen oder singen? Evtl. Orgelspieler, Sänger, auch Musik von einer CD ist mittlerweile in vielen Orten möglich. Gibt es Redebeiträge von Angehörigen, Trauerreden von Vereinen?
- Krankenkasse, Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen sofort informieren: Dafür reicht zunächst ein Anruf. Später reichen Sie die Sterbeurkunde nach.
Auch nach anderen Versicherungen, wie Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, usw. suchen und die Versicherer vom Tod benachrichtigen.
Personalversicherungen wie die Lebens- oder Unfallversicherung enden mit dem Tod. Bei Sachversicherung wie der Kfz- oder Hausrat-Police sollten Sie prüfen, ob Sie den Vertrag fortführen wollen. - Gute Bekannte und Freunde des Erblassers sind zu informieren.
- ggf. Todesanzeige bei der Zeitung aufgeben und/oder entsprechende Schreiben versenden.
- Grabstätte auswählen, Grabvollzugsrechte erwerben bzw. verlängern.
- Termin für Bestattung mit Friedhofsamt (-verwaltung) festlegen.
- Bei Feuerbestattung: Termin mit Krematorium vereinbaren.
- Bei Seebestattung: Termin mit Seebestatter vereinbaren.
- Blumenschmuck für den Sarg, die Trauerfeier und das Grab bestellen.
- Gaststätte/Restaurant für „Beerdigungskaffee“ aussuchen und Speisen und Getränke auswählen.
- Auto des Erblassers abmelden.
- Wohnung des Erblassers räumen bzw. räumen lassen.
- Grabpflege organisieren und später Grabstätte einrichten.
- Die Bestattungskosten haben der oder die Erben zu tragen. Ist die Kostenübernahme durch die Erben nicht zu erreichen, trifft die Bestattungspflicht hilfsweise den überlebenden Ehegatten, dann die unterhaltspflichtigen Verwandten oder den nicht ehelichen Vater bei einem Tod der Kindesmutter.
Vorsicht: Von den Erben sind nur die Kosten einer standesgemäßen Bestattung zu tragen. Ist der Erblasser verarmt, sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, wenn dem hierzu Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Unzumutbar ist die Kostentragung für die Verpflichtung dann, wenn die Kostenbestattung aus dem Nachlass nicht gedeckt sind. Der Sozialhilfeträger ist allerdings nur zur Erstattung der erforderlichen Kosten verpflichtet. - Erbschein beantragen: Machen Sie beim Nachlassgericht einen Termin für die Beantragung des Erbscheins. Dafür brauchen Sie u.a. Sterbeurkunde, Testament und Familienbuch.
- Verträge und Mitgliedschaften kündigen: Kündigen Sie Mitgliedschaften (z.B. im Sportverein oder bei der Gewerkschaft), den Mietvertrag, dem Stromanbieter und mögliche Abos.
- Finanzamt: Ob Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben und Erbschaftsteuer zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab. Wie Sie wissen, greift jedes Finanzamt ungeniert zu. Hier sollten Sie sich beraten lassen und diese Arbeit abgeben! Sie haben jetzt sicher andere Sorgen!
- Danksagungen verschicken: Verschicken Sie an Angehörige und Freunde des Erblassers Danksagungen.
- Grabstein / Urne bestellen: Sie können dann bei einem Steinmetz einen Grabstein bestellen. Der Zeitpunkt des aufstellens, hängt von der örtlichen Bodenbeschaffenheit ab. Sprechen Sie mit dem Friedhofsamt.
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