Anwaltliche Leistungen für Erben und Pflichtteilsberechtigte
Sie haben geerbt, doch es gibt rechtliche Fragen und Probleme? Rechtsanwalt Formanski berät Erben und setzt erbrechtliche Ansprüche durch
Wenn Erben zu Problemen führt
Ein Erbe ist oft mit Problemen und Konflikten verbunden. Vielleicht ist der Wille des Erblassers nicht klar. Oder es gibt andere Zweifel am Testament, einem Vermächtnis oder einer Schenkung. Erbengemeinschaften sind anfällig für Uneinigkeit. Ansprüche auf den Pflichtteil oder frühere Schenkungen sind ein weiterer möglicher Punkt, an dem es zum Streit kommt.
Ärger kann auch der „Papierkrieg“ -machen – von der Ausstellung des Erbscheins über die Forderungen des Finanzamts für Erbschaftssteuer bis zu Konflikten mit dem Testamentsvollstrecker oder mit Banken und anderen Institutionen, die Auskunft geben müssen.
Und manchmal ist es besser, das Erbe auszuschlagen – doch wie findet man das heraus?
Als erfahrender Rechtsanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, Lösungen zu finden.
Erbkonflikte klug, aber konsequent lösen
In all diesen Fällen kann ich Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht entscheidend helfen – durch fachkundige Beratung und indem ich Ihre Interessen vorantreibe.
Bei mir sind erbrechtliche Fälle richtig aufgehoben. Ich habe seit vielen Jahren mit dieser Materie zu tun und kenne die Probleme rund ums Erben in allen Facetten. Dabei ist die praktische Erfahrung genauso wichtig wie die rein rechtlichen Kenntnisse: Es hilft enorm, wenn man weiß, wie andere Erbengemeinschaften erfolgreich befriedet wurden, wodurch man Banken zur Auskunft über Konten bewegen konnte und wie ein günstiger Vergleich zwischen Pflichtteilberechtigten und Erben zuwege kam.
Gerade in Erbkonflikten ist die richtige Strategie entscheidend. Die Erbmasse soll ja nicht durch langwierige Prozesse aufgezehrt werden. Die eigenen, berechtigten Ansprüche aufzugeben ist auch keine Option.
Neben genauen Kenntnissen im Erbrecht werfe ich für Sie auch Menschenkenntnis und Verhandlungsgeschick in die Waagschale.
Testamentsauslegung und Testamentsanfechtung
- Oft ist aus dem letzten Willen nicht zweifelsfrei erkennbar, was der Erblasser gewollt hat. Dann muss der konkrete Wille durch Testamentsauslegung ermittelt werden.
- Vielleicht hat sich die Lage inzwischen geändert und das Testament ist nicht mehr aktuell – zum Beispiel, weil einer der Erben schon verstorben ist. Dann ist eine sogenannte ergänzende Auslegung notwendig.
- War der Erblasser beim Aufsetzen des Testaments der Aufgabe noch geistig gewachsen? Wurde er vielleicht manipuliert? Dann muss das Testament angefochten werden.
Nur der tatsächliche Wille des Erblassers darf entscheiden. Ich sorge für Ihr Recht als Erbe.
Das Erbe annehmen oder ausschlagen?
Diese Frage kann sehr entscheidend sein, weil sie große Folgen hat. Gleichzeitig bleibt dafür nur recht wenig Zeit: Die sogenannte Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen.
Längst nicht jede Erbschaft macht reich. Es kann sein, dass das Vermögen mit Schulden belastet ist. Unter Umständen muss der Erbe Pflichtteilsansprüche oder andere Ansprüche auszahlen, während er selbst nur Sachwerte wie Immobilien erbt. Diese Fragen wollen genau überlegt sein.
Ich sage Ihnen, was Sie bedenken müssen, damit Sie Ihre Entscheidung gut informiert treffen können.
Abwicklung und Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft
In Erbengemeinschaften kommt es häufig zum Streit. Blockadesituationen sind alles andere als selten, da alle wichtigen Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen. Für reine Verwaltungsmaßnahmen oder gar Notmaßnahmen (Wasserrohrbruch im geerbten Haus) gilt das zwar nicht. Doch bereits diese Unterscheidung bietet Stoff für viele Streitigkeiten.
Besonders schwierig sind Patt-Situationen in einer Erbengemeinschaft. Mit Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick kann aber auch hier oft eine Einigung erzielt werden.
Die Perspektive von außen, gepaart mit genauer Kenntnis der Rechtslage, kann helfen, auch schwierige Miterben umzustimmen.
Anspruch auf Auskunft oder Herausgabe durchsetzen
Nicht selten werden dem rechtmäßigen Erben viele Steine in den Weg gelegt. Banken und andere Institutionen geben keinen Einblick in die Konten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen. Miterben oder Dritte wollen Wertgegenstände nicht herausgeben, räumen Immobilien nicht oder verletzten auf andere Art Rechte.
In solchen Fällen helfen rechtliche Schritte. Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich die Kommunikation mit Banken und Finanzhäusern. Wenn Ihre Rechte verletzt werden, weil beispielsweise jemand Objekte aus dem Erbe nicht herausgibt, sorgt eine einstweilige Verfügung für Abhilfe.
Man muss wissen, wann Verhandeln zum Ziel führt und wann die Zeit für rechtliche Schritte gekommen ist.
Klärung, Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Das deutsche Erbrecht ist dieser Hinsicht sehr klar: Den nächsten Angehörigen des Verstorbenen, vor allem Kindern und Ehefrau/Ehemann, steht ein Pflichtteil zu. Das gilt auch für Adoptivkinder sowie eingetragene Lebenspartner. Diesen Anspruch haben Pflichtteilsberechtigte auch dann, wenn der Erblasser ausdrücklich nicht wollte, dass ein Teil seines Vermögens an diese Personen übergeht.
Nur für sehr schwerwiegende Pflichtverstöße oder Straftaten kann der Pflichtteil wirksam entzogen werden.
Ist der Pflichtteilsanspruch durch den Erbanteil nicht erfüllt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den sogenannten Zusatzpflichtteil.
Das Ergebnis dieser Rechtslage sind häufige Konflikte um den Pflichtteil. Wer ist pflichtteilberechtigt? Wurde der Pflichtteil wirksam entzogen oder nicht? Und vor allem: Wie ist der Pflichtteil genau zu berechnen, was muss dabei berücksichtigt werden und was nicht? Besonders vor dem Hintergrund von Schenkungen oder Vermächtnissen muss hier sehr genau geprüft werden.
In bestimmten Fällen kommt auch ein Pflichtteilsverzicht in Betracht – etwa dann, wenn das Kind des Erblassers den Erbanteil seiner eigenen Kinder (der Enkel des Vererbers) nicht schmälern möchte.
Pflichtteilsstreitigkeiten sind oft sehr komplex, besonders bei der genauen Berechnung von Ansprüchen kann man sich schnell in Details verlieren. Deshalb führen sie immer wieder zu langen, kostspieligen Gerichtsverfahren. Es gilt, nach Möglichkeit eine bessere Lösung zu finden.
Genaue erbrechtliche Sachkenntnis hilft, Ihre Interessen voranzubringen – ob es um die Abwehr oder die Durchsetzung, die Entziehung oder den Verzicht auf einen Pflichtteil geht.
Beratung rund um die Erbschaftssteuer
Wenn man geerbt oder eine Schenkung erhalten hat, verlangt das Finanzamt je nach Wert Erbschaftssteuer – und dazu eine Erbschaftssteuererklärung. Deren Erstellung ist bei einem komplexen Erbfall alles andere als trivial. Und der Erbschaftssteuerbescheid des Finanzamts kann Fehler enthalten, gegen die Einspruch eingelegt werden muss.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Steuerrecht berate ich Sie zu allen Steuerfragen, übernehme für Sie die Gespräche mit dem Finanzamt und natürlich auch die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.
Wie immer der Wille des Erblassers aussah – das Finanzamt wollte er bestimmt nicht bereichern.